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Anmeldung zur GFK-Classics 2026

 

Hier kannst Du dich zu den GFK-Classics 2026 anmelden.

Die Teilnahmegebühren betragen

  • 80,- € für das Schiff inkl. Skipper für Mitglieder des GFK-Klassiker e.V.,
  • 110,- € für das Schiff inkl. Skipper für Nichtmitglieder
  • 45,- € je weiteres Crewmitglied

Kinder bis 6 Jahre gratis, bis 14 Jahre jeweils 22,50 € 

 

In den Teilnahmegebühren ist enthalten:

  1. Abendessen am Freitag
  2. Grillbuffet am Samstag
  3. Kaffee und Brötchen zum Frühstück am Samstag und Sonntag
  4. Teillnahme an der Regatta und der Wahl zur Ostseeperle / Projektboot

Liegegebühren zahlt jeder Skipper selbst beim Hafenmeister in Maasholm bzw. am Automaten.

Mit der Anmeldung erkennst du die untenstehenden Hinweise zu Fotoaufnahmen sowie die Haftungsausschluss / Haftungsbegrenzungs-Unterwerfungsklausel an.

Hinweis zu Fotoaufnahmen

Die Teilnehmer erklären ihr Einverständnis, dass Fotos und Videos von ihrer Person und ihren Booten gemacht und im Rahmen der O ffentlichkeitsarbeit des Veranstalters verwendet werden dürfen, wie z.B. über Webseiten, Newsletter, Print- und TV-Medien und soziale Netzwerke. Darüber hinaus übertragen die Teilnehmer bzw. deren Personensorgeberechtigte dem Veranstalter entschädigungslos das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht für die Nutzung von Bild-, Foto-, Fernseh- und Hörfunkmaterial, das während der Veranstaltung von den Teilnehmern gemacht wurde.

 

Haftungsausschluss  Haftungsbegrenzungs - Unterwerfungsklausel

Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.

Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Anderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverplichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Plichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalplichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalplichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadensersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadensersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behillich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.

Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.

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